Rekla­mation

Gewähr­leistung

Unsere Gewähr­leistung richtet sich nach den im Land des Bestellers geltenden gesetz­lichen Bestim­mungen. Sollten in dieser Zeit Mängel auftreten, beheben wir diese im Rahmen der Gewähr­leistung Deines Händlers. Gewähr­leister und Ansprech­partner bei Rekla­ma­tionen ist dabei immer Dein Händler, mit dem Du den Kauf­vertrag geschlossen hast. Für Schäden durch unsach­gemäße Pflege und falsche Bean­spruchung, können wir leider keine Verant­wortung über­nehmen. In der Regel können solche Schäden aber zum Selbst­kos­tenpreis von uns behoben werden.

Produkt­haftung

Bitte lasse Deinen Schuh fünf Jahre nach Kaufdatum durch den Fach­handel oder durch LOWA über­prüfen, da sich aufgrund von Mate­ri­a­l­al­terung und Verschleiß, Schwach­stellen in der Schuh­kon­struktion einstellen können!

Mein LOWA-Schuh ist defekt und ich bin nicht sicher, ob es sich um einen Garan­tiefall bzw. eine berechtigte Rekla­mation handelt?

Bitte zeige jeden derartigen Defekt Deinem LOWA-Fach­händler (Kaufbeleg nicht vergessen!). Dein Händler ist auch gleich­zeitig Dein Gewähr­leister und wird sich entsprechend um Deine Rekla­mation innerhalb der Gewähr­leistung kümmern. Er kann mit seinem Fach­wissen am besten beur­teilen, was zu tun ist, bzw. ob Deine Schuhe zur Reparatur einge­schickt werden sollten.
Für Fragen zu Rekla­ma­tionen und zur Pflege Deiner Schuhe bzw. für Beschwerden verwende bitte folgendes Kontakt­formular oder rufe unser Serviceteam persönlich an:

LOWA Sport­schuhe Austria GmbH
Service-Abteilung
Brei­tenaich 50
4973 St. Martin/Innkreis
Telefon: +43 7751 8917 0

Erläu­te­rungen zur Mate­ri­a­l­al­terung (Hydrolyse)
Sohlen mit Dämp­fungskeil auf PU-Basis (Poly­urethan) verfügen über sehr gute Dämp­fungs­ei­gen­schaften und behalten diese auch sehr lange. Allerdings unter­liegen PU-Schäume einer gewöhn­lichen Alterung. Das Material wird mit der Zeit spröde und kann sich lösen. Auch die Gummi­laufsohle altert mit den Jahren und härtet aus. Dies beein­flusst sowohl die Dämpfungs-, als auch die Haftungs­ei­gen­schaften des Gummis. Deshalb solltest Du Deine Schuhe spätestens nach 6 Jahren durch einen Händler oder LOWA prüfen lassen. Ob der Schuh genutzt wurde oder nicht, ist hierfür nicht relevant. Viele Modelle lassen sich dann neu besohlen, sodass Du den Schuh weiterhin nutzen kannst.

Hast Du noch Fragen?

Schreibe uns eine Nachricht, wir helfen Dir gerne.

Bei Fragen zur Erhebung, Vera­r­beitung oder Nutzung Deiner perso­nen­be­zogenen Daten, bei Auskünften, Berich­tigung, Sperrung oder Löschung von Daten informiere Dich bitte in der Infor­ma­ti­ons­pflicht DSGVO. In dieser Daten­schutz­in­for­mation infor­mieren wir Dich über die wich­tigsten Aspekte der Daten­ver­a­r­beitung.
Du kannst Dein Einver­ständnis zur Daten­spei­cherung jederzeit widerrufen. Sende dazu einfach eine Mail von Deiner bei uns hinter­legten Email­adresse, Deinen Kontaktdaten und dem Betreff: „Widerruf Daten­spei­cherung“ an daten­schutz@lowa.de